Zentrales Prinzip des Schulgesetzes NRW ist das Recht eines jungen Menschen auf individuelle Förderung. Wir an der August-Dicke-Schule übersetzen dieses Prinzip in konkrete Maßnahmen, um mit den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen, Interessen und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzugehen.
Diese Maßnahmen setzen wir sowohl im Rahmen des Stundenplans als auch in freiwilligen Ergänzungsangeboten um. Das folgende Schema veranschaulicht unser Konzept.
Förderung und Förderung im Rahmen des Stundenplans
Ergänzende Förderung und Förderung von Begabungen