Liebe ADS-Schulgemeinschaft,
Auch die ADS ist am Montag, 11.01.2021, in die Distanzbeschulung für alle ihre Schülerinnen und Schüler gestartet.
Unser Distanzunterricht erfolgt auf der Grundlage des schulinternen allgemeinen Organisationsrahmens zum digitalen Lernen: ADS-Organisationsrahmen für den Distanzunterricht.
Bitte beachten Sie hierbei auch die 2. Verordnung zum Distanzunterricht vom 02.10.2020: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.pdf
Ggf. angesetzte Videokonferenzen (z.B. in den Kernfächern der Sek. I und den Modernen Fremdsprachen in den Sek. I und II) finden zur regulären Unterrichtszeit des Stundenplanes statt.
Zur Lehrplan- und Laufbahnsicherung in der Q1 und Q2 werden ebenfalls in angemessener Weise und in regelmäßigen Abständen Videokonferenzen angesetzt.
Die Klassenleitungen werden regelmäßig (zumindest 1x wöchentlich) “Orientierungs-Videokonferenzen” zur Strukturierung und Transparenz mit ihren Klassen abhalten.
Damit zeigt sich die ADS erneut gut aufgestellt, motiviert und nicht unerfahren mit der Situation im “Flex-Modus”.
Schönes Wochenende und herzliche Grüße,
Monika Schneider und Stefan Trenner
Leitfaden für das Distanzlernen – Auf einen Blick
(mit freundlicher Erlaubnis von Doodleteacher)
Allgemeine Informationen für den Januar 2021:
- Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I werden bis zum 31.01.2021 grundsätzlich nicht geschrieben.
- Die bereits angesetzten noch zu schreibenden Klausuren in der Sekundarstufe II werden unter ganz besonderer Einhaltung unseres Hygienekonzepts geschrieben.
- Wie alle Schulen bietet auch die ADS ein Betreuungsangebot “für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.”
An dieser Stelle erhalten Sie das aktuelle Informationsschreiben der Stadt Solingen für Eltern bei einer möglichen Corona-Infektion eines Kindes in der Schule bzw. Kita vom 08.01.2021. Insgesamt ist zu beachten, dass das Solinger Gesundheitsamt bei Klassen und Kursgruppierungen jetzt eine Cluster-Quarantäne für zehn Tage vorsieht. Diese kann auf fünf Tage verkürzt werden, “wenn die betroffene Person einen Corona-Schnelltest bei einem niedergelassenen Arzt vornehmen lässt und dabei ein negatives Testergebnis erhält. Dieser Test darf frühestens am 5. Quarantänetag vorgenommen werden.”